Wer Hühner für Eier halten will, braucht vor dem Kauf vier Dinge: einen Stall mit genug Fläche, Nestern und Sitzstangen, Futter und Wasser, an die alle Tiere gleichzeitig kommen, und eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Rasse und Zahl der Hennen richten sich danach, was Stall und Garten tragen.
Schritt 1: Entscheiden, was du willst
Bevor du Tiere kaufst, klärst du drei Fragen.
Wie viele Hennen? Die Zahl bestimmt Stallgröße, Nestzahl, Sitzstangenlänge und Futterplätze. Sie gehört außerdem in die Anmeldung (Schritt 5). Rechne die Größe des Stalls von der Henne aus und nicht vom Platz, der gerade im Garten frei ist.
Mit oder ohne Hahn? Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) nennt Legehennen die legereifen Hennen, die Eier erzeugen, „die nicht für Vermehrungszwecke bestimmt sind“. Ein Hahn gehört zu dieser Definition nicht. Wer Küken aufziehen will, hält die Tiere zu einem anderen Zweck und liest zuerst die Auskünfte seiner Behörde.
Welche Rasse? Viele Rassen gelten als gute Legerassen. Zahlen, wie viele Eier eine Rasse im Jahr legt, liegen als amtliche Angabe nicht vor. Frage beim Kauf den Züchter oder Rassegeflügelverein nach der Legeleistung der Linie, nach dem Temperament und danach, ob die Rasse fliegt. Fliegende Tiere brauchen einen höheren Zaun, siehe Zaun für Geflügel. Was du bei der Auswahl beachtest, steht auch im Überblick über Hühner.
Schritt 2: Stall und Platz planen
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt in den §§ 13 und 13a, wie Haltungseinrichtungen für Legehennen aussehen müssen. Nach § 12 gelten diese Paragrafen für Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Wer nur für den eigenen Tisch hält, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Die Werte sind trotzdem ein brauchbarer Maßstab für den eigenen Stall. Die Verordnung verlangt dort, dass die Einrichtung allen Hennen erlaubt, artgemäß zu fressen, zu trinken, zu ruhen, zu staubbaden und ein Nest aufzusuchen (§ 13). Aus § 13a stammen unter anderem diese Zahlen:
- Fläche: Auf neun Hennen kommt mindestens ein Quadratmeter nutzbare Fläche. Als nutzbar zählt nach § 2 nur Fläche, deren Seiten nirgends kürzer als 30 Zentimeter sind, die mindestens 45 Zentimeter hoch ist und deren Boden höchstens 14 Prozent Gefälle hat. Nestfläche zählt nicht mit.
- Nester: Für höchstens sieben Hennen muss ein Nest von 35 mal 25 Zentimetern vorhanden sein. Der Nestboden darf kein Drahtgitter sein, auf dem die Henne direkt liegt.
- Sitzstangen: Pro Henne sind 15 Zentimeter Stange vorgesehen. Zur Wand sind es mindestens 20 Zentimeter, zur nächsten Stange auf gleicher Höhe mindestens 30 Zentimeter. Sie dürfen nicht über dem Einstreubereich hängen.
- Einstreu: Der Einstreubereich braucht lockeres Material in ausreichender Menge, damit die Tiere scharren, picken und staubbaden können. Er soll mindestens ein Drittel der begehbaren Bodenfläche und 250 Quadratzentimeter je Henne umfassen.
Ob und welche Anforderungen für deinen Bestand verbindlich sind, sagt dir das Veterinäramt deines Landkreises.
Was ein Stall sonst können muss, zeigen der Überblick über Hühnerställe, das Zubehör für den Hühnerstall und die Anleitung, das Hühnerhaus winterfest zu machen.
Schritt 3: Futter und Wasser
Die Verordnung verlangt Futter- und Tränkstellen, die alle Hennen gleichermaßen erreichen. Bei einem langen Trog sind das mindestens 10 Zentimeter Trogkante pro Henne, bei einem runden Trog 4 Zentimeter (§ 13a). Stelle also lieber zwei Futterplätze auf als einen, damit rangniedrige Tiere nicht verdrängt werden.
Welches Futter geeignet ist, ob Legefutter, Körner oder Selbstgemischtes, behandeln der Überblick über Hühnerfutter und der Beitrag Bio-Hühnerfutter selber herstellen. Bei Anzeichen einer Erkrankung zum Tierarzt.
Schritt 4: Pflege im Tages- und Jahresablauf
Täglich gehören dazu Eier einsammeln, Wasser wechseln, den Stall auf Kot und nasse Einstreu prüfen und die Tiere ansehen. Wer täglich hinschaut, bemerkt Veränderungen früh. Bei Anzeichen einer Erkrankung zum Tierarzt.
Im Jahr kommen Grundreinigung und neue Einstreu hinzu, im Winter Frost- und Zugluftschutz. Wie du Stall und Auslauf mit einfachen Mitteln sauber hältst, zeigt Stallreiniger selbst herstellen. Wie du Eier lagerst und wann du sie nur erhitzt isst, steht im Beitrag Wachteleier. Die Hygieneregeln dort gelten nach dem BfR für Eier allgemein.
Schritt 5: Anmelden
Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) muss anzeigen, wer Hühner halten will. Die Anzeige geht vor Beginn der Tätigkeit an die zuständige Behörde oder an eine von ihr beauftragte Stelle. Angegeben werden Name, Anschrift, die voraussichtlich im Jahresdurchschnitt gehaltene Zahl der Tiere, ihre Nutzungsart und der Standort. Änderungen musst du unverzüglich melden. Die Behörde erfasst die Haltung in einem Register und vergibt eine zwölfstellige Registriernummer.
Der Paragraf nennt für Hühner keine Mindestzahl. Welche Stelle bei dir zuständig ist, sagt das Veterinäramt deines Landkreises.
Häufige Fehler
- Der Stall ist für die Zahl der Hennen zu klein, weil die Hennen als Küken kleiner wirkten.
- Es gibt nur einen Futter- oder Wassernapf, an dem ranghohe Tiere die anderen verdrängen.
- Die Anmeldung wird vergessen, weil nur wenige Tiere gehalten werden.
- Hohe Bäume am Auslauf: Rassen, die fliegen, übernachten dann nicht im Stall.
- Ein Huhn mit Auffälligkeiten wird beobachtet statt untersucht. Bei Anzeichen zum Tierarzt.
Weiterlesen
Wer neben Hühnern auch kleinere Tiere hält, findet Hilfe in diesen Beiträgen: Anfänger-Ratgeber für die Wachtelhaltung, Wachteln kaufen und Wachteln füttern.
Fragen zum Artikel? Schreib uns eine E-Mail an [email protected].
